Geschäftsführung: Andreas Hardt
Umsatzsteuer-Ident-Nr.: DE814914415
Als Betreiberin der Website magicpaint.de weisen wir darauf hin, dass keine Verantwortung für Inhalte von Internetseiten und Dateien übernommen wird, die nicht unmittelbar Gegenstand des Webservers http://www.magicpaint.de sind.
I. Geltung
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Basis der nachstehenden Bedingungen.
Spätestens
mit der Entgegennahme unserer Bedingungen durch den Besteller gelten diese als vereinbart, sie gelten im
Sinne von $ 310 Abs. 1 BGB.
Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen.
II. Vertrag
Unsere Angebote verstehen sich grundsätzlich freibleibend. Bestellungen führen erst mit unserer
schriftlichen Auftragsbestätigung
zum Vertragsabschluss. Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls
unserer
schriftlichen Bestätigung.
III. Preise
Die Preise verstehen sich netto(ohne Abzug), zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die
Kosten für den An- und
Abtransport sowie sämtliche Nebenkosten einschließlich eventueller öffentlicher Abgaben trägt
der Besteller.
Wir berechnen nach den in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung angegebenen Preisen oder nach
Aufwand.
Wir sind berechtigt, Preise zu ändern, falls wir bei Anlieferung oder Bearbeitung der Ware feststellen,
dass die Ware
nach Anzahl, Abmessung, Quälitat und Gewicht nicht den Angaben des Bestellers entspricht.
Für die Verpackung berechnen wir Verpackungskosten in Höhe der Selbstkosten.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages
Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder
Materialpreisänderungen, eintreten.
IV. Zahlungsbedingungen
Zahlungen des Bestellers haben, falls keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart sind, binnen
14 Tage
nach Rechnungsdatum, ohne Skontoabzug zu erfolgen. Verzugszinsen berechnen wir nach Ablauf dieser Frist in Höhe
von 8 % über dem Diskontsatz der EZB. Die Geltendmachung eines weitgehenden Verzugschadens bleibt unberührt.
Wechsel nehmen wir nicht an.
Hält der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht ein oder werden uns nach dem jeweiligen Abschluss Umstände
bekannt, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, sind
wir berechtigt,
noch ausstehende Lieferungen oder Folgeverträge nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
Nach angemessener Nachfrist sind wir ferner berechtigt, von noch nicht ausgeführten Aufträgen zurückzutreten
und
Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
Zahlungsverrechnungen stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt und von
uns anerkannt sind.
V. Annahmeverzug
Der Besteller gerät in Annahmeverzug, falls er nicht binnen einer Woche ab dem Tag der Meldung der
Versandbereitschaft
die von uns bearbeitete Ware auf unserem Betriebsgelände abholt. Wir sind dann berechtigt, zusätzlich
Lagerkosten zu berechnen.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben vorbehalten. Mit Annahmeverzug nach
Satz 1
geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Sache auf
den Besteller über.
VI. Versand, Gefahrenübergang
Die Gefahr auf dem Transportweg geht mit der Übergabe der von uns bearbeiteten Ware an den Spediteur,
danach auf den Besteller über.
Wir verladen nach den Vorgaben des Spediteurs. Eine Haftung für Verladefehler ist daher ausgeschlossen,
es sei denn,
dass wir vorsätzlich oder grob fahrlässig die Vorgaben des Spediteurs nicht eingehalten haben.
VII. Güte
Wir bearbeiten die bei uns angelieferte Ware nach den Angaben des Bestellers zur Anzahl, zur Abmessung, Quälitat
und
Oberflächenbeschaffenheit. Für die Angaben ist der Besteller verantwortlich.
VIII. Lieferzeit
Unsere Liefer- und Bearbeitungszeit beginnt mit dem Tag unserer schriftlichen Auftragsbestätigung,
jedoch nicht vor
völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
Umstände, die uns die Lieferung und Bearbeitung erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns,
die Lieferung
um den Zeitraum der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Zu solchen Umständen gehören
Streik, Aussperrung,
Betriebsstörungen wie Stromausfall, höhere Gewalt, Feuer und Transportstörungen, sofern wir
die Umstände nicht zu
vertreten haben.
IX. Gewährleistung/Haftung
Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt unserer Meldung der
Versandbereitschaft.
Offensichtliche Mängel hat der Besteller innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort
schriftlich zu rügen.
Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von Design, Farbe oder Qualität der
Ware gelten nicht als Mängel.
Für Mängel wird zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung übernommen. Der Besteller
hat nach Fehlschlägen von zwei Nachbesserungsversuchen grundsätzlich das Recht, nach seiner Wahl
Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) oder Rückgangigmachen des Vertrags (Rücktritt) zu verlangen. Bei
einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem
Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist ausgeschlossen, wenn es zu Haftungsproblemen bei gebrauchten
Kunststoffteilen
kommt, die Oberfläche von Felgen bei der Reifenmontage- oder Demomtage beschädigt wird,
der Besteller die Ware vor oder neben der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen repariert,
bearbeitet oder unsachgemaß behandelt. Rücktritt vom Vertrag ist in diesen Fällen ebenso
ausgeschlossen.
Etwaige Schadensersatzansprüche sind damit erloschen.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend
macht, die auf
Vorsatz oder grob Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung
angelastet wird, ist die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
X. Lohnbearbeitung
Der Werkstoff der zu bearbeitenden Ware ist uns bekannt zu geben. Die Oberflächenbeschaffenheit darf
keine groben
Fehler oder Verunreinigungen aufweisen. Die Ware muss in einem lackierbaren Zustand geliefert werden (z.B.
keine
Silikonreste). Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so sind wir berechtigt, die Kosten für
die Mehrarbeit in
Rechnung zu stellen.
Gleiches gilt ebenfalls für beigestellte Materialien (z.B. Lacke oder Filme).
Werden einige angelieferte Teile durch fehlerhafte Behandlung unsererseits unbrauchbar, so nehmen wir die
Bearbeitung
des neuen, vom Auftraggeber beizustellenden Werkstückes ohne zusätzliche Berechnung vor.
Unsere Ersatzpflicht erstreckt sich nur auf die Bearbeitung in dem von uns vorgenommenen Umfang, nicht aber
auf das
Material, Transportkosten oder sonstige Arbeiten. Die zur Reklamation eingesandten Werkstücke müssen
frachtfrei angeliefert werden.
Das uns zur Verfügung gestellte Material unterliegt dem Unternehmerpfandrecht.
XI. Erfullüngsort und Gerichtsstand
Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt,
den Kunden auch
an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
XII. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben
die Bedingungen im Übrigen wirksam.
XIII. Anwendbares Recht
Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gilt unter Ausschluss des UN-Kaufrechts nur deutsches Recht.